Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu schulen und zu überprüfen, dass die VO EWG 3821/85 und Verordnung EU Nr. 561/2006 (Sozialvorschriften z.B. Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Unterbrechungen, Digitales Kontrollgerät usw. eingehalten werden.

Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, so haftet es uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer.

Ich biete regelmäßig Inhouse-Seminare und Web-Seminare online über Zoom für die jährliche Unterweisungspflicht der Verkehrsunternehmen an. Auf Wunsch kann ich Ihnen ein Angebot zukommen lassen.