Das Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu schulen und zu überprüfen, dass die VO EWG 3821/85 und Verordnung EU Nr. 561/2006 (Sozialvorschriften z.B. Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Unterbrechungen, Digitales Kontrollgerät usw. eingehalten werden.
Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, so haftet es uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer.
Ich biete regelmäßig Inhouse-Seminare und Web-Seminare online über Zoom für die jährliche Unterweisungspflicht der Verkehrsunternehmen an. Auf Wunsch kann ich Ihnen ein Angebot zukommen lassen.
Ab dem 1.7.2026 müssen Kleintransporter im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Die Fahrer müssen es rechtskonform bedienen.
Dafür biete ich eine Schulung/Unterweisung in Form von 4 Stunden im Rahmen eines Web-Seminars online über Zoom in Präsenzform an.
Bitte fordern Sie ein Angebot für Ihre Fahrer bei mir an.
0172 - 4206226 Frank R. Bibow